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Bekanntmachung gemäß § 248 a AktG i.V.m. § 149 AktG

30.11.2007
GCI Management AG
München

ISIN: ISIN DE0005855183
WKN: 585518

Bekanntmachung der GCI Management AG, München
gemäß § 248 a AktG i.V.m. § 149 AktG

- Mitteilung über Verfahrensbeendigung -

Gemäß §§ 248a, 149 Ab. 2 AktG geben wir den Abschluss des nachfolgenden im Wortlaut vollständig wiedergegebenen Prozessvergleichs in dem Verfahren LG München I, Az.: 5HK O 16438/07 sowie den darauf ergangenen Streitwert-beschluss des Gerichts bekannt:

***

Prozessvergleich
in Sachen
LG München I, Az.: 5HK O 16438/07

zwischen

1. Ulpian GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder, Bir-kenstraße 6, 83646 Bad Tölz
- Klägerin zu 1) -

Prozessbevollmächtigte:
Marzillier & Dr. Meier Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH, Prinzregentenstraße 95, 81677 München

2. Klaus E. H. Zapf, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin
- Kläger zu 2) -

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Angelika Wirth-Zobel, Köpe-nicker Straße 14, 10997 Berlin

3. Tino Hofmann, Plaunerstraße 77c, 13055 Berlin
- Kläger zu 3) -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf

4. Tobias Ziegler, Flurstraße 17, 40235
- Kläger zu 4) -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf

und

GCI Management AG, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, Brienner Str. 7, 80333 München
- Beklagte -

Prozessbevollmächtigte: BREITMOSER KRAUSS WECHTENBRUCH Rechts-anwälte, Arco Palais, Finkenstraße 5, 80333 München


Präambel

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 der Hauptversammlung der Beklagten vom 31.7.2007. Die Kläger machen insbesondere geltend, dass der Record Date nicht zutreffend berechnet worden sei. Die Parteien des Vergleichs nehmen die Rechtsauffassung der Kammer zur Kenntnis, dass dieser Verstoß zumindest die Anfechtbarkeit der Beschlüsse begründen wird. Die Kläger wären bereit, im Interesse des Geschäftsbetriebes der Beklagten ihre Klagen zurückzunehmen, auch wenn sie nach Einschätzung der Kammer erfolgreich sein dürften.

Die Kläger und die Beklagte schließen sodann auf Vorschlag des Gerichts folgenden

Vergleich:

I. Die Kläger nehmen ihre Klagen gegen die zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 31.7.2007 zurück. Die Beklagte stimmt der Klagerücknahme zu.

II. Die Beklagte trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kos-ten der Kläger und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten auf der Basis eines Streit- und Vergleichswertes von € 350.000,--. Die Parteien des Vergleichs regen eine entsprechende Festsetzung durch das Gericht an.


- vorgelesen und genehmigt –


Es ergeht sodann nach geheimer Beratung der Kammer folgender

Beschluss :

Der Streitwert wird im Verhältnis der Klägerin zu 1) zur Beklagten bis zur Klagerücknahme vom 27.11.2007 auf € 425.000,--, ab diesem Zeitpunkt auf € 350.000,- festgesetzt. Der Streitwert im Übrigen wird auf € 350.000,-- festge-setzt. Der Gegenstandswert des Vergleichs wird auf € 350.000,-- festgesetzt.

Die Parteivertreter verzichten auf Begründung und Rechtsmittel hinsichtlich dieses Beschlusses.

- vorgelesen und genehmigt –

Die Beklagte erklärt, dass ihre Organe der nächsten Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag unterbreiten werden, wonach § 16 Abs. 2 der Satzung an die Regelung in § 123 Abs. 3 über den record date angepasst werden wird.

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München, im November 2007
GCI Management AG
- Der Vorstand -