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Analysen & Casestudies

Anforderungen an Sanierungskonzepte und die Möglichkeit der Sicherung von Verlustvorträgen im Beteiligungsfall

Analyse, 25.03.2010

Anforderungen an Sanierungskonzepte und die Möglichkeit der Sicherung von Verlustvorträgen im Beteiligungsfall

Auch wenn erste Anzeichen einer konjunkturellen Erholung näher zu rücken scheinen, war das Jahr 2009 infolge der Finanzkrise für die gesamte Finanz- und Realwirtschaft ein schwieriges Rezessionsjahr. Gemäß Creditreform (2009) stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent auf 34.300 Fälle. Die erfolgreiche Suche nach sanierungswilligen Investoren wird zur kritischen Überlebensfrage von Krisenunternehmen; sie wurde in der Vergangenheit jedoch durch den vielfach eintretenden Untergang bestehender Verlustvorträge im Zuge eines Beteiligungserwerbes insbesondere für mittelständische Unternehmen erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Dank Einführung eines Sanierungsprivilegs im Rahmen einer Änderung des Körperschaftsteuergesetzes können Verlustvorträge nun unter bestimmten Voraussetzungen – auch rückwirkend – gesichert werden. Vor diesem Hintergrund zeigt der Beitrag von Michael Gutierrez, Andrea Dörr und Klaus Ackermann einen Leitfaden für die Erstellung von Sanierungskonzepten und die Nutzung des Sanierungsprivilegs.

Der genannte Beitrag ist bei den Verlagen C.H. Beck / Vahlen in der Zeitschrift Controlling, Heft 3/2010, S. 167-177, erschienen. Nähere Auskünfte geben Ihnen gerne nebenstehende Ansprechpartner.

Follow up

Sanierungsklausel bei Körperschaften: Mögliche Europarechtswidrigkeit

Im Zusammenhang mit dem Sanierungsprivileg gemäß § 8c Abs. 1a KStG hat die Europäische Kommission aufgrund von Zweifeln an der Vereinbarkeit dieser Sanierungsklausel mit dem Gemeinsamen Markt das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Abs. 2 AEUV unter dem Aktenzeichen C 7/2010 (ex NN 5/10) eröffnet.

Als Reaktion hierauf hat das Bundesministerium der Finanzen durch Schreiben vom 30. April 2010 mitgeteilt, dass die Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG mit entsprechender Veröffentlichung im BStBl I „… bis zu einem abschließenden Beschluss der Kommission nicht mehr anzuwenden (ist).“ (BMF-Schreiben vom 30. April 2010 GZ IV C 2 - S 2745-a/08/10005 :002 DOK 2010/0332067 (Verwaltungsanweisung)).